Position von AsA e.V. zur Einführung der Bezahlkarte

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Der Deutsche Bundestag hat am 12.04.2024 eine Rechtsgrundlage für eine Bezahlkarte für Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen beschlossen. Für weitere Regelungen sind die Länder zuständig. Das Land NRW hat darüber noch nicht entschieden.

Am 14.06.2024 hat ein Bündnis von Organisationen der Geflüchtetenarbeit einen offenen Brief geschrieben, den auch AsA unterzeichnet hat.

Hier dazu zusammengefasst unsere inhaltliche Position:

  1. Menschen fliehen nicht wegen der deutschen Sozialleistungen, sondern vor Krieg, Hunger und Verfolgung.
  2. Die Einführung einer Bezahlkarte wäre eine Diskriminierung durch Einschränkung der Handlungsfreiheit geflüchteter Menschen ohne einen Nutzen für die Gesellschaft.
  3. Dahinter steht eine ausländerfeindliche Haltung, die wir ablehnen. Das bedient rassistische Narrative, die in der politischen Diskussion in Deutschland und Europa immer wichtiger werden und ausschließlich Schaden anrichten.
  4. Expert*innen befürchten einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand ohne Kosteneinsparungen.
  5. Wir lehnen die Bezahlkarte ab und fordern Bund, Land und Kommunen auf, sie nicht einzuführen.

Der genannte offene Brief ist hier vollständig nachzulesen.

 

Bonn, den 20.6.24

Vorstand von AsA e.V.

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