Viele Flüchtlinge mit einer Duldung haben sich durch beharrliche Anstrengungen so weit qualifiziert, dass sie eine Ausbildung beginnen können, und viel Unternehmer sind froh über ihre neuen und lernbegierigen Auszubildenden. Der Status der Ausbildungsduldung macht es möglich. Mit dem am 6.8.2016 in Kraft getretenen „Integrationsgesetz“ hat ein Flüchtling einen Anspruch auf Gewährung einer Duldung für eine dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis und eine anschließende zweijährige Phase der Arbeit in einem regulären Arbeitsverhältnis. Viele Ausländerbehörden, besonders in Bayern, setzen sich aber über diese rechtsnorm hinweg und weisen Auszubildende trotzdem aus. Die betroffenen Wirtschaftsunternehmen beklagen diese Praxis. Von einigen eindrucksvollen Fallbeispielen berichte die Süddeutsche Zeitung am 17. August auf ihrer Online-Seite und am 18. August in der gedruckten Zeitung. Hier finden Sie diesen Bericht.