Der gemeinnützige Verein „Ausbildung statt Abschiebung (AsA) e.V.“ mit Sitz in Bonn-Bad-Godesberg ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er setzt sich ein für eine nachhaltige Verbesserung der Situation minderjähriger und junger erwachsener Flüchtlinge durch eine berufliche Ausbildung. Er leistet Hilfe bei der Vorbereitung von Klausuren und Prüfungen, bei der Suche nach Ausbildungsplätzen, bei Bewerbungsschreiben und in der Begleitung zu Behörden.
Die Öffentlichkeitsarbeit von AsA sensibilisiert für die Situation der jungen Menschen und trägt zum Abbau von Vorurteilen ihnen gegenüber bei. Gespräche mit Politikern haben das Ziel, die rechtliche Situation junger Geflüchteter zu verbessern.
Alle diese jungen Menschen haben Trennungs- und Verlusterfahrungen von Eltern, Freunden und vertrauter Umgebung. Fast ausnahmslos erlebten sie die Veränderung ihres Umfeldes als erzwungen. Aus unserer Begegnung mit ihnen wissen wir, dass gerade sie zur Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und zur Heilung ihrer oft traumatischen Fluchterlebnisse eine sichere Zukunftsperspektive brauchen.
Bildung und Ausbildung sind die Grundlage, auf der sie sich eine Zukunftsperspektive und ein Leben in Würde aufbauen können. Sie fördern ihr Selbstbewusstsein und dienen der Stabilisierung ihrer Persönlichkeit. Sie ermöglichen eine Lebensplanung und öffnen einen Weg in die Selbstständigkeit. Soweit diese jungen Menschen in Deutschland bleiben können, sind ihre gute Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit auch für unser Gemeinwesen wichtig.
Im Jahr 2003 widmete der UNHCR am Weltflüchtlingstag „den Millionen junger Menschen, deren Zukunft durch Krieg, Verfolgung und Exil gefährdet ist“. Er betonte in seiner Grußbotschaft: „Wir müssen sicherstellen, dass jungen Flüchtlingen jede nur mögliche Gelegenheit gegeben wird, ihre Potenziale zu entwickeln (…) durch Bildung und Ausbildung ihrer Fähigkeiten, um sie für die Zukunft vorzubereiten. Wir dürfen ihnen diese Hoffnung nicht nehmen, denn ihre Zukunft ist auch unsere Zukunft“.
Der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan fügte hinzu: „Wenn man sie an den Rand der Gesellschaft drängt, wird das zum Schaden aller sein.“
Auch sieben Jahre nachdem die damalige Bundesregierung ihre Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen hat, ist in Deutschland der Grundsatz „Gleiches Recht für alle Kinder und Jugendlichen“ nicht eingelöst.
Die erheblichen Verschärfungen der Asylgesetze errichten neue Hürden für den Zugang zur Bildung. Deshalb schließen wir uns Forderungen der Träger der Wohlfahrtspflege, insbesondere aber von UNICEF und terre des hommes an:
- Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollten sich nur so kurz wie möglich in Erstaufnahmeeinrichtungen aufhalten müssen und mit der Zuweisung in ein Bundesland müssen Kinder und Jugendliche ohne Verzögerung schulpflichtig werden, weil sie sonst wertvolle Zeit verlieren. Lange Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen und besonderen Aufnahmeeinrichtungen schaden sehr.
- Die zügige Verteilung auf die Kommunen ist eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Zugang zu den Regelsystemen der Bildung und Förderung.
- Für Jugendliche über 16 Jahren sowie junge Volljährige müssen flächendeckend Möglichkeiten zur Beschulung geschaffen werden, damit sie den Schulabschluss erwerben und ihre Ausbildung beginnen können.
- Ein entscheidendes Hindernis für die schulische Berufsausbildung und ein Studium besteht im Ausschluss junger Geflüchteter vom BAföG und sonstigen Sozialleistungen für den Lebensunterhalt, sodass sie häufig gezwungen sind, ihre Ausbildung abzubrechen. „Besonders problematisch kann die Situation für Asylsuchende sein, die eine schulische Ausbildung beginnen wollen und die genannten ausländerrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug von BAföG-Leistungen nicht erfüllen: Da eine schulische Berufsausbildung an den in § 2 Abs. 1 BAföG genannten Schulformen dem Grunde nach förderfähig ist, erhalten Asylsuchende ab dem Ausbildungsbeginn keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 2 AsylbLG V. m. SGB XII (sogenannte Analogleistungen; § 22 Abs. 1 S. 1 SGB XII), auch wenn die Voraussetzungen des § 2 AsylbLG (15 Monate Aufenthalt im Inland und keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer) vorliegen. Sie bekommen also weder Leistungen nach dem BAföG noch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII. Diese Situation wird auch als »BAföG-Falle« bezeichnet.“ (Recht auf Bildung für Flüchtlinge, Barbara Weiser).
Diese Leistungsausschlüsse müssen dringend vermieden werden.
- Mit großer Härte trifft die minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge (UmF) mit subsidiärem Schutz der ausgesetzte Familiennachzug. Auch terre des hommes fordert, dass die mit dem Asylpaket II beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige aufgehoben wird.
- Große Sorge bereitet uns das kürzlich vom Bundestag aber noch nicht vom Bundesrat beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, weil es den Rechtsanspruch auf Hilfe für junge Geflüchtete in Frage stellt. Deshalb fordern wir keine Kürzung der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wer in betreuten Wohngruppen (§ 34 SGB VIII) statt wie im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgesehen großen Unterkünften mit geringer Betreuung lebt, hat deutlich bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsverlauf und gesellschaftlicher Teilhabe.
Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) müssen vollumfänglich möglich sein. Sie sind essentiell, um die Erfolge von Schule und Jugendhilfe abzusi chern.
Kinderrechte und Kinderschutzstandards müssen für geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung gelten (UN-Kinderrechtskonvention). Sie brauchen einen besonderen Schutz vor Ausbeutung und Bedrohungen.
- Die geplante erkennungsdienstliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen durch die Polizei in den Erstaufnahmeeinrichtungen lehnen wir ab. Sie gehören sofort nach ihrer Einreise in die Obhut der Jugendämter