Archiv der Kategorie: Newsletter August 2018
Abschiebungen nehmen der Wirtschaft die Auszubildenden weg
Viele Flüchtlinge mit einer Duldung haben sich durch beharrliche Anstrengungen so weit qualifiziert, dass sie eine Ausbildung beginnen können, und viel Unternehmer sind froh über ihre neuen und lernbegierigen Auszubildenden. Der Status der Ausbildungsduldung macht es möglich. Mit dem am 6.8.2016 in Kraft getretenen „Integrationsgesetz“ hat ein Flüchtling einen Anspruch auf Gewährung einer Duldung für eine dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis und eine anschließende zweijährige Phase der Arbeit in einem regulären Arbeitsverhältnis. Viele Ausländerbehörden, besonders in Bayern, setzen sich aber über diese rechtsnorm hinweg und weisen Auszubildende trotzdem aus. Die betroffenen Wirtschaftsunternehmen beklagen diese Praxis. Von einigen eindrucksvollen Fallbeispielen berichte die Süddeutsche Zeitung am 17. August auf ihrer Online-Seite und am 18. August in der gedruckten Zeitung. Hier finden Sie diesen Bericht.
Sommer-Freizeiten mit den Jugendlichen
Vom 5. bis zum 7. August hat AsA eine Sommerfreizeit mit jungen Flüchtlingen in Bacharach am Mittelrhein durchgeführt. Eine weitere Sommerfreizeit fand vom 13. bis zum 21. August an der Nordsee statt. Wir werden in Kürze auf unserer Website davon berichten.
Illegal abgeschobene Flüchtlinge
Am 13. August ist der Tunesier Sami A. aus NRW nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Tag zuvor die Abschiebung untersagt hat, weil nicht auszuschließen war, dass er dort gefoltert wird. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bochumer Richterspruch bestätigt. Durch unvollständige Angaben zu den Abschiebungsplänen war das Bochumer Gericht daran gehindert worden, sein Abschiebungsverbot durch eine Eil-Mitteilung zu veröffentlichen. Uns selbst, als das Gericht am 13. morgens seine Entscheidung veröffentlichte, wäre es noch möglich gewesen, Sami A. zurückzuholen.
Seehofers „Masterplan Migration“
Der Paritätische Gesamtverband hat am 10.07. eine scharfe Kritik an dem sogenannten Masterplan Migration des Bundesinnenministers Horst Seehofer veröffentlicht. Unter den zentralen Begriffen von „Steuerung“ und Ordnung“ sollen zahlreiche neue restriktive Regelungen eingeführt, die sich gegen Schutzsuchende richten. So sollen geldliche Leistungen länger abgesenkt bleiben bzw. sollen Sachleistungen Vorrang haben. Die unabhängige, also nichtstaatliche Asylverfahrensberatung fehlt ganz.